Kostenerstattungsverfahren
Grundsätzlich ist es über das sogenannte „Kostenerstattungsverfahren“ möglich, eine Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie von der gesetzlichen Kasse zu erhalten. Der Weg der Kostenerstattung ist zwar formal aufwändig, aber jederzeit möglich. Zum Ablauf finden Sie hier konkrete Informationen - ich erkläre diese aber auch gerne in einem kostenfreien Ersttermin.
Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren:
- Ausführliche Informationsbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer
- Artikel der Psychotherapeutenkammer Berlin
KJHG-Therapie (Finanzierung durch das Jugendamt)
Durch einen Trägervertrag mit dem Berliner Senat bin ich zur Durchführung von Psychotherapie im Rahmen des Kinder- und Jugendschutz-Gesetzes (KJHG) berechtigt.
KJHG-Therapien im Rahmen der Jugendhilfe können als "Eingliederungshilfe" (nach §35a SGB VIII) oder "Hilfe zur Erziehung" (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) bei dem Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragt werden. Dabei erfolgt die Feststellung des Therapiebedarfs durch einen der folgenden Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychatrischer Dienst (KJPD), Schulpsychologischer Dienst (SchPD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB).
Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.
Privatpatienten
Bei privat versicherten Patienten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten einer Psychotherapie, z.T. nach einem Gutachter-Verfahren, wie es auch in der gesetzlichen Krankenkasse standardmäßig erfolgt. Vor Beginn der ersten Stunde sollten Sie bei Ihrer Kasse sowie der Beihilfestelle erkundigen, wie viele Stunden übernommen werden und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Bei privat versicherten Personen hängt die Anzahl der Therapiestunden von dem Vertrag ab, welchen Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für Beihilfeberechtigte werden i.d.R. zwischen 50 und 100% der Therapiekosten erstattet.
Selbstzahler
Sie können eine Psychotherapie selbst bezahlen und brauchen dafür keine Verordnung oder Überweisung. Hierzu muss kein Antragsverfahren durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Vorteil bei dieser Abrechnungsform ist, dass keine Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie das bei der Abrechnung über Krankenkassen der Fall ist.