Privatpatient*innen
Bei privat versicherten Patienten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten einer Psychotherapie.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der ersten bei Ihrer Kasse oder der Beihilfestelle, wie viele Stunden übernommen werden und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Dies hängt die Anzahl der Therapiestunden von dem Vertrag ab, welchen Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben. Für Beihilfeberechtigte werden i.d.R. zwischen 50 und 100% der Therapiekosten erstattet.
Die Abrechnungssätze der Praxis richten sich der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Gesetzlich Versicherte/Kostenerstattung
Kostenerstattung ist für Patient*innen mit gesetzlicher Versicherung möglich. Leider nimmt der Prozess der Einleitung häufig viel Zeit, d.h. mehrere Wochen in Anspruch. Deshalb: Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über das Procedere (und: Sie HABEN einen Anspruch auf einen Therapieplatz!). Hier finden Sie ein Dokument mit allgemeinen Informationen zu dem Prozess, und was Sie aktiv tun und einleiten können.
Selbstzahler*innen
Sie können eine Psychotherapie selbst bezahlen und brauchen dafür keine Verordnung oder Überweisung. Hierzu muss kein Antragsverfahren durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Vorteil bei dieser Abrechnungsform ist, dass keine Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie das bei der Abrechnung über Krankenkassen der Fall ist.